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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20   

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https://dejure.org/2021,56654
LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20 (https://dejure.org/2021,56654)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2021 - 2 Sa 145/20 (https://dejure.org/2021,56654)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 2 Sa 145/20 (https://dejure.org/2021,56654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 119 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 611a Abs 1 BGB, § 313 BGB
    Altersteilzeitvereinbarung - Anfechtung - arglistige Täuschung - Störung der Geschäftsgrundlage - Vertragsanpassung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Anfechtung; Anschlussberufung; Aufstockungsbetrag; Freistellung; Geschäftsgrundlage; Kalkulationsirrtum; Kündigungsrecht; wiederkehrende Leistungen; Rücktrittsrecht; arglistige Täuschung; Altersteilzeitvereinbarung; Störung der Geschäftsgrundlage; ...

  • rechtsportal.de

    Altersteilzeit; Anfechtung; Anschlussberufung; Aufstockungsbetrag; Freistellung; Geschäftsgrundlage; Kalkulationsirrtum; Kündigungsrecht; wiederkehrende Leistungen; Rücktrittsrecht; arglistige Täuschung; Altersteilzeitvereinbarung; Störung der Geschäftsgrundlage; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 168/14

    Anschlussberufung: Voraussetzungen für Anschließung bei Verurteilung zu künftig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    In diesem Fall ist die Anschließung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig ( BGH 22. März 2016 - VI ZR 168/14 - Rn. 7, NJW 2016, 1963 ).

    Ob der Anspruch bereits in abweichender Höhe tenoriert worden ist und deshalb im Wege der Abänderungsklage geltend gemacht wird oder ob seine erstmalige Tenorierung erstrebt wird, ist dabei nicht von Belang ( BGH 22. März 2016 - VI ZR 168/14 - Rn. 8, NJW 2016, 1963 ).

    Ist eine Anschlussberufung hinsichtlich der mit ihr geltend gemachten künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gemäß § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht verfristet, kann sie auch insoweit nicht wegen Verfristung als unzulässig verworfen werden, als mit ihr zusätzlich Rückstände für die Vergangenheit geltend gemacht werden ( BGH 22. März 2016 - VI ZR 168/14 - Rn. 9, NJW 2016, 1963 ).

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Das subjektive Merkmal "Arglist" i.S.v. § 123 Abs. 1 BGB erfordert Vorsatz und liegt vor, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim Erklärungsgegner entstehen oder aufrechterhalten werden; Fahrlässigkeit - auch grobe Fahrlässigkeit - genügt insoweit nicht ( BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1316 ).

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen ( BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 22, NZA 2012, 1316 ).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage darf in die Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die fälschlicherweise als gegeben angenommenen Umstände geboten ist ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - Rn. 60, NZA 2004, 606 ).
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Abrechnungsanspruch nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO "vor Zahlung" allerdings nicht erfolgreich klagbar ( vgl. zuletzt BAG 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 - 36, NZA 2016, 438 ).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Bedingter Vorsatz ist hingegen gegeben, wenn der Handelnde, obwohl er mit der möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt ( BGH 08. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 - Rn. 23, NJW 1980, 2460; Palandt BGB 78. Aufl. § 123 Rn. 11 ).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Aufgrund einer beiderseitigen Interessenabwägung muss die begehrte Vertragsänderung für beide Parteien zumutbar sein ( BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 60, NZA 2011 644 ).
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Dies gilt auch dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum des Erklärenden hätte erkennen können ( BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - Rn. 30, NZA 2002, 618 ).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Deshalb ist in einer Entscheidungsformel das Wort "netto" nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind ( BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 35, juris ).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 313/96

    Einzelvertragliche Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
    Bei den AVR Caritas handelt es sich um keine Kollektivnormen, sondern um kirchliche Arbeitsvertragsregelungen, die das einzelne Arbeitsverhältnis nur in dem zwischen den Parteien vereinbarten Umfang gestalten können ( BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 313/96 - Rn. 16 und 28, NZA 1997, 1288 ).
  • LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23

    Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage

    Einer Veränderung der Umstände steht es nach § 313 Abs. 2 BGB gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen (Bundesarbeitsgericht 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 ; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9. Juni 2021 - 2 Sa 145/20).

    (2) Eine Vertragsauflösung durch Ausübung eines Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts kommt nach § 313 Abs. 3 BGB zudem nur in Betracht, wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist (Bundesarbeitsgericht 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09; Landesarbeitsgericht Köln 17. Januar 2023 - 4 Sa 580/22 ; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9. Juni 2021 - 2 Sa 145/20; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 93/19).

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